Kündigung durch Arbeitgeber – Das müssen Sie wissen

Kündigung durch Arbeitgeber – Das müssen Sie wissen

Ich berate und vertrete Sie gerne wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben. Seit über 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in München auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aktiv. 

Welche Fristen muss ich beachten ?

Sie haben nach Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erhaben. Haben Sie die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam !

Muss ich einen Anwalt beauftragen ?

Nein, in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben. Die Regelungen und die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes sind allerdings sehr kompliziert, so dass die Beratung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll ist.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage ?

Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt bei einer reinen Kündigungsschutzklage drei Bruttomonatsgehälter. Je höher Ihr Verdienst war, um so höher ist auch das Honorar des Anwalts.

Beispiel: Bruttoeinkommen 3.456,00 EUR
Verfahrensgebühr : 785,20 €
Terminsgebühr : 724,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation : 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer : 290,70 €
Anwaltshonorar: 1.820,70 €

Im Falle eines Vergleichs erhöhen sich die Kosten um weitere 604,00 EUR + Mehrwehrtsteuer.

Es macht Sinn, bereits im Erstgespräch zu klären, ob die Anwaltskosten die zu erwartende Abfindung aufzehren.

Kann ich Prozesskostenhilfe für die Kündigungsschutzklage beantragen ?

Sie können bei geringerem Ein­kommen auch Prozess­kosten­hilfe be­an­tragen. Gerne helfe ich beim Aus­füllen der Formulare.

Übernimmt meine Rechtschutzversicherung ?

In der Regel zahlen die Rechtschutzversicherungen die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten für eine Kündigungsschutzklage. Sie haben dann nur die mit Ihrer Rechtschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen. Ich helfe Ihnen gerne bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.