Strafbefehl – was tun ?

Ich helfe Ihnen die negativen Folgen einer Verurteilung ohne mündliche Verhandlung zu vermeiden

Ich helfe Ihnen, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Bei einem Strafbefehl ist rasche Aktion angesagt. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Als Rechtsanwalt in München berate ich Sie und vertrete ich Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Was ist ein Strafbefehl ?

Der Strafbefehl soll es der Justiz erleichtern „kleinere“ Fälle schnell erledigen zu können. Daher wird keine mündliche Verhandlung druchgeführt.

Strafbefehle sind schnell, verringern den Aufwand der Gerichte und erledigen ein Verfahren ohne größeres Aufsehen. Dies kann ein Vorteil des Beschuldigten sein, wenn zum Beispiel ein Fall durch die Presse gegangen ist.

Werde ich durch einen Strafbefehl verurteilt ?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat die gleichen Wirkungen wie ein Urteil. Es können aber nur folgende Rechtsfolgen ausgesprochen werden:

 

  • Geldstrafe nach § 40 StGB
  • Freiheitsstrafe zur Bewährung bis zu einem Jahr, wenn der Beschuldigte über einen Verteidiger verfügt
  • Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB (sofern die Sperrfrist zur Wiedererteilung nicht mehr als zwei Jahre beträgt)
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB
  • Fahrverbot nach § 44 StGB
  • Verfall nach § 73 StGB
  • Einziehung § 74 StGB
  • Unbrauchbarmachung von Schriften nach § 74d StGB
  • Absehen von Strafe nach § 60 StGB

Bin ich durch einen Strafbefehl vorbestraft ?

Sie müssen zwischen der Eintragung in das Bundeszentralregister (BZR) und der Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis unterscheiden.

Jede Verurteilung und jeder Strafbefehl wird in das BZR eingetragen. Sie sind also damit vorbestraft. Allerdings erscheint nicht alles im polizeilichen Führungszeugnis. Wenn Sie keinen anderen Eintrag im BZR haben, erscheinen Geldstrafen bis 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden nicht im Führungszeugnis.

Ziel eines Einspruches könnte es also durchaus sein, die Anzahl der Tagessätze in der mündlichen Verhandlung soweit zu reduzieren, dass im polizeilichen Führungszeugnis kein Eintrag zu sehen ist.

Was kann ich gegen den Strafbefehl machen ?

Sie haben das Recht, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Das Ziel des Einspruches kann es sein, in der mündlichen Verhandlung die eigene Sicht des Falles darzustellen oder auch bei einer Beschränkung des Einspruchs nur die Höhe der Geldstrafe zu reduzieren.

Der Einspruch kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang bei Gericht eingelegt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Das Gericht setzt dann eine mündliche Verhandlung an, an der die Staatsanwaltschaft teilnimmt und Zeugen geladen werden. Im Regelfall ist die Verhandlung öffentlich.

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Es gilt dann, was im Strafbefehl gegen Sie festgesetzt wurde.

Sie können den Einspruch auch später zurücknehmen, in der mündlichen Verhandlung allerdings nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bei der Rücknahme wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig.

Vorteile eines Einspruchs

  • Ihre Darstellung des Vorfalls wird gehört
  • Je nach Fallgestaltung besteht die Chance auf einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens
  • Die Höhe der Geldstrafe wird reduziert, wenn Ihr Einkommen geringer ist als im Strafbefehl geschätzt
  • Bei entsprechenden Voraussetzungen können Sie einen Eintrag im Führungszeugnis vermeiden

Mögliche Nachteile

  • Sie haben eine öffentliche Verhandlung
  • Das Urteil des Gerichts kann härter ausfallen als im Strafbefehl
  • Die Kosten des Gerichts und möglicherweise des Verteidigers sind höher

Ich berate Sie gerne, ob in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Strafbefehl Sinn macht. Es ist auch möglich zunächst einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und nach der Einsicht der Ermittlungsakten und einer eingehenden Beratung zu besprechen, ob dieser aufrecht erhalten werden soll.

Die Kanzlei

Die  Kanzlei Miehler - in München zentral am Karlsplatz / Stachus gelegen - berät und vertritt Privatpersonen in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht.

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung ist Rechts­anwalt Miehler bekannt für seine differenzierte Betrachtungs­weise. Unaufgeregt aber mit Einfühlungs­vermögen nimmt er sich der Anliegen seiner Mandanten an. Begonnen hat er seine Laufbahn als juristischer Berater der Sendung „Streit um Drei“ im ZDF.

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Welche Gebühren entstehen bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl ?

Für den Anwalt entstehen – sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wurde – nach den gesetzlichen Gebühren in der Regel die Grundgebühr für Verteidiger, eine Vertretungs- und eine Verhandlungsgebühr. Hinzu kommen die Kostenpauschale, Kopierkosten, ggf. Fahrtkosten und die Mehrwertsteuer.