„Faule Kompromisse“ – Warum gerichtliche Vergleiche oft so unbefriedigend sind

„Wenn alle unzufrieden sind, ist es ein guter Kompromiss“ – Mit diesem vor Gericht häufig gehörten Zitat glauben Richter gerne einen lauen Vergleich leichter verkaufen zu können. Zurück geht dieser Ausspruch auf Aristide Briand, Rechtsanwalt und Friedensnobelpreisträger von 1926.

Die oft beobachtete Praxis in einer Güteverhandlung sieht so aus: Das Gericht weist darauf hin, dass der Sachverhalt strittig ist und dass eine Beweisaufnahme Zeit und Kosten verursacht. Daher sei es sinnvoll, die Differenz zwischen den Positionen der Parteien zu halbieren und dies als Vergleich festzuhalten. Bekannt ist dieser Ansatz als „splittig the difference“ oder „50/50-Lösung“.

50/50 bedeutet eigentlich 08/15

Die Gerichte sind überlastet und den Richtern ist meist an einer effizienten Erledigung von Rechtsstreitigkeiten gelegen. Nach Statistiken des Bundesamtes für Justiz hatte ein Richter am Amtsgericht im Jahr 509,89 Fälle zu bearbeiten (Quelle). Ein Vergleich macht dem Richter am wenigsten Arbeit. Dann muss er weder denken, noch ein Urteil schreiben.

Die Aufgabe der Justiz ist es, den Rechtsfrieden zu wahren. Ein Vergleich muss daher nur so gut sein, dass sich die Parteien nicht an die Gurgel gehen.

Wozu Juristen ?

Um eines Konflikt mit einer 50/50-Lösung zu erledigen, braucht es weder einen Richter noch die Beteiligung von Anwälten. Es genügt, die Grundrechenarten zu beherrschen. Das hätten die Parteien allein schneller, einfacher und vor allem günstiger hinbekommen. Bei der 50/50-Lösung trägt in der Regel jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts und beide Parteien teilen sich die Kosten des Gerichts. Bei einem Vergleich entsteht auch für den jeweiligen Anwalt zusätzlich eine Vergleichsgebühr. Diese ist natürlich leicht verdient, wenn der Anwalt nur zu dem Vorschlag des Gerichts nickt. Das entspricht aber nicht meinem Anspruch.

Das eigentliche Ziel einer Güteverhandlung

Die Unzufriedenheit der Parteien als Qualitätsmerkmal eines Vergleiches befriedigt mich als Anwalt nicht. Unzufriedene Mandanten kann und will ich mir nicht leisten.

Bevor mein Mandant eine Einigung mit der Gegenseite trifft, möchte ich hören, dass es eine „gute Lösung“ ist. Eine gute Lösung kann dabei auch von den ursprünglichen Vorstellungen des Mandanten abweichen. In einer Verhandlung ergeben sich oft neue Aspekte oder Informationen, die zu einer Neubewertung führen.

Fazit

Die Geschichte zeigte bereits, dass der Ansatz Briands nicht optimal war. Zumindest haben die Verträge von Locarno nicht zu einer endgültigen Befriedung Europas geführt.

Wichtig finde ich es, sich als Partei nicht auf den Einigungsvorschlag des Gerichts zu verlassen. Das Gericht verfolgt in vielen Fällen seine eigenen Interessen. Diese sind oft nicht der sachgerechte Interessensausgleich, sondern die schnelle Erledigung des Falles. Ich kenne natürlich auch viele Richter, die ihre Sitzung hervorragend vorbereiten und ausgewogene und sachgerechte Vergleiche vorschlagen.

Wenn eine Einigung mit der Gegenseite in Betracht kommt, bin ich darauf vorbereitet und überlege mir bereits im Vorfeld, welche Zugeständnisse an „Beweislastverteilung“ und „Prozessrisiko“ in Betracht kommen und habe dies dann auch mit meinem Mandanten vorbesprochen. So habe ich immer der 50/50-Lösung einen sinnvollen und differenzierten Vergleichsvorschlag entgegenzusetzen.

Was meinen Sie ?

Ich freue mich über interessante sachliche Beiträge. Unfreundliche, beleidigende und vollkommen unsachliche Kommentare sind nicht erwünscht.

42 Kommentare

  1. Blum

    Ich finde es untragbar, dass immer ein Vergleich angestrebt wird. Die Richter, aber auch die Anwälte raten fast immer zu einem Vergleich. Das verstehe ich nicht. Der Kläger klagt ja nicht, um das Ziel zu verfolgen, wenn überhaupt, nur die Hälfte zu bekommen. Die Kosten muss er dann auch noch zur Hälfte tragen.
    Er möchte dass, was ihm auch zusteht, deshalb klagt er.
    Gerade in Versicherungsfällen arbeitet der Richter sehr stark daran, den Fall schnell mit einem Vergleich zu beenden.
    Auch fehlt es oft den Rechtsanwälten den Mut und auch das Fachwissen sich gegen einen Vergleich auszusprechen und weiterhin zu 100% für den Mandanten zu kämpfen.
    Der Verlierer ist immer bei einem Vergleich der Kläger.
    Er bekommt nicht das, was ihm eigentlich zusteht. Und das kann man nicht Gerechtigkeit nennen. Das ist einfach die Bequemlichkeit der Richter und Anwälte.

    Antworten
    • Heller

      Zum Kommentar von Blum.
      Zitat: Der Verlierer ist bei einem
      Vergleich immer der Kläger.

      Völliger Unsinn. Bin momentan
      Beklagter und 100% im Recht.
      Also warum sollte ich einem
      Vergleich zustimmen.
      Nur weil der Richter seinen Aktenberg leicht loswerden will,
      werde ich nicht mein Geld zum
      Fenster rauswerfen.
      Anwalts,Gerichtskosten,Streitsumme. Alles teilen wenn man als Beklagter im Recht ist, wer ist so
      dumm und macht das.
      Hoffentlich nicht allzu viele.

      Antworten
    • Pawlik

      Anwälte verdienen daran auch einfach besser, die haben gar kein Interesse daran, einen langwierigen Prozess für weniger Geld zuende zu führen und dafür Lügen die sogar. Selbst erlebt.

      Antworten
    • Angela

      Leider stimmt, aus eigener Erfahrung. Neulich habe ich gelesen, dass Richter nicht für Gerechtigkeit sondern für Urteile sind.

      Antworten
    • Ilse Wimmer

      Ist mir gerade passiert. Wurde regelrecht überrumpelt, hatte keine Ahnung was es bedeutet einen Vergleich einzugehen. RA hat mich vorab nicht informiert. Hatte 3 Sachverständigen Gutachten Unfallort, Gegenüberstellung und Schadensregulierung. Keines wurde vor Gericht zur Unfallanalyse genutzt. Bleibe auf allen Kosten sitzen.

      Antworten
  2. Peter Lahr

    Super Kommentar, so sieht es in der Wirklichkeit aus. Der Kläger ist oft der Dumme, Richter zu faul zu urteilen, Rechtsanwälte wollen schnell ihr Honorar, viele stehen vor der Insolvenz.
    Alles selber erlebt. Nur mit eigenen juristischen Kenntnissen ist dem zu umgehen, die Anwälte ziehen oft nicht mit, dauert zu lange und mit einer evtl. Rechtsschutzversicherung wollen sie sich nicht herumschlagen, die prüfen genau auf Anwaltsfehler und werden oft fündig.

    Antworten
    • Marco

      Selbst auch kürzlich erlebt, bei den Termin klang alles danach, dass ich Recht bekomme. Zur Verhandlung-Vergleich 50/50 mit dem Ergebnis, hätte ich die Forderung direkt und voll bezahlt hätte ich sogar noch Geld und Zeit gespart.

      Antworten
    • Björn Waluzis

      Kann man eigentlich einen Gütevergleich ablehnen?

      Momentan befinde ich mich in so einer Güteverhandlung mit der Hausverwaltung.
      Ich wohne seit 45 Jahren in einem alten Zechenhaus. Als vergangenes Jahr mein Vater verstorben ist wollte ich mein Recht, den Mietvertrag fortzuführen in Anspruch nehmen aber die Hausverwalterin provoziert Leerstand, schikaniert mich mit Lügen und betreibt seit einem Jahr regelrechten Psychoterror damit ich den bezahlbaren Wohnraum kündige damit das Haus abgerissen- wie bereits schon andere alte Zechenhauser für ein chickes Mehrfamilien-Neubau Haus weichen müssten.

      Aktuell hat das Gericht, auf völlig haltlose Behauptungen der Hausverwaltung hin einen Beweisbeschluss erlassen, dessen Inhalt mich dermaßen schokiert hat und mich zudem unseren Rechtsstaat in Frage stellen lässt.

      Ein Sachverständiger für Statik wurde beauftragt da bzgl. eines Frost- Wasserschadens im Dezember 22 (selbstverständlich würde der durch meine Person verursacht) das Haus unbewohnbar sei.

      Sollte dies der Fall sein stelle ein Verbleib im Haus für mich eine sehr große Gefahr dar weshalb ich umgehend ausziehen müsse, notfalls mit Staatsgewalt.

      Desweiteren hat die Richterin auf Aussage und Drängen der HV hin eine Gutachterin bestellt, die mich auf Geisteskrankheiten prüfen soll da ich mich lt. HV nicht konform verhalte.
      Lediglich bestehe ich dabei nur auf mein Recht im Haus wohnen zu bleiben.

      Ich leide zugegenerweise wohl seit meiner Kindheit unter Sprachproblemen (stottern ) was dazu führt für dumm gehalten und nicht ernst genommen zu werden. Daraufhin habe ich eine soziale Phobie- und seit dem Tod meines Vaters zu allem
      Überfluss auch noch eine schwere Depression entwickelt die mich ans Haus fesselt.

      Trotzdem oder gerade deshalb verstehe ich die Themen der Güteverhandlung nicht!
      Es gibt rechtlich keinen Grund auf Kündigung! Kein Anlass das Haus auf statische Mängel zu überprüfen, hat sich vorher auch keine HV für interessiert! Geschweige denn, dass man mich auf Geisteskrankheit testen muss.

      Eine ganz normale Gerichtsverhandlung wäre notwendig um zu entscheiden ob das Vorgehen in der Güteverhandlung richtig und Rechtens ist.
      Güteverhandlung samt Richterin schadet mir- kann man beides ablehnen und auf eine Verhandlung in Sachen Mietrecht bestehen?- ohne befürchten zu müssen umgehend auf der geschlossenen Station in der Psychiatrie zu landen?

      Antworten
  3. Berfin sönmez

    Kurz und knapp beide sind Verbrecher der Richter der mit dem Leben anderer spielt und der Anwalt der nur auf Geld fixiert ist und es bekommt.

    Antworten
  4. Geschädigte

    Ganz genau! Und dann noch die gerichtlichen Gutachter!!! Siehe auch „die Gutachterfalle – die Macht der Experten “ ZDF Info verfügbar bis 13.10.2022! Private zusätzliche Gutachten zählen nicht!
    Ich möchte betonen, dass es auch sehr gute und seriöse gerichtliche Gutachter gibt. Die seriösen Gutachter sollten bewirken, dass die anderen ihre Lizenz verlieren – dann müssen auch Richter wieder anders agieren.. Die schwarzen Schafe machen den Ruf der guten kaputt
    Und die Gehaltsstufe oder Karierreleiter der Richter gemessen an der Anzahl der Vergleiche geht mal wieder zu Lasten der Betrogenen. Zusätzlich kommt noch das in die Länge ziehen der Prozesse, Absage von Terminen mehrfach 1 Tag vor Verhandlung, Zeugen werden nicht befragt usw. Betrüger haben es in unserem sog. Rechtsstaat leichtes Spiel. Angeklagte dürfen ungestraft lügen und wenn man beweist dass sie Lügen wird es abgetan. Wenn man einem Vergleich nicht zustimmt wird man sehr unter Druck gesetzt sogar mit persönlicher Beleidigung (selbst erlebt)

    Antworten
  5. Doris Kramer

    Ein Dachdecker in Hamm NRW, muss lt. Gutachten vom 02.06.2021, gemäß den Vorgaben aus dem Regelwerk und den Verlegerichtlinien den gesamten Dachaufbau zurückbauen! Eine Zahlung ist bisher nicht erfolgt. Ein Jahr Stress, nun ist Güte- und Verhandlungstermin anberaumt vor dem Landgericht und die Rechtsanwälte streben einen Vergleich an, dem ich nicht zugestimmt habe und dem ich nicht zustimmen werde.
    Mein Rechtsanwalt ist auch für einen Vergleich und verhält sich eher wie ein Gegenanwalt. Wie wird sich meine Rechtsschutzversicherung verhalten. Meiner Meinung nach müsste ich gewinnen, denn das Privatgutachten ist eindeutig!

    Antworten
  6. Marc

    Würden Sie bei mir in der Region praktizieren, hätte ich Ihnen schon allein wegen dieser „Aufsatz“ bezügl. der von Gerichten heiss geliebten Vergleiche mein Mandat erteilt.

    Schön dass es scheinbar auch RAe gibt, die FÜR einen Mandanten kämpfen möchten.

    Fühlen Sie sich gelobt. 🙂

    Antworten
  7. gnaarf

    Hätte ich mal vorher gewusst, dass es diesen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Vergleich und Beschluss gibt.
    Dann hätte ich mir eine Menge Ärger, Nerven und Geld gespart beim Sorgerechtsstreit.

    Ich finde das ist eine Schweinerei! Da hockt man als Laie in der Verhandlung und es wird das Umgangsrecht zwischen beiden Parteien abgestimmt – aber nur als Vergleich festgehalten und weder Richter, noch Anwälte warnen einen vor den Risikien oder weisen einen überhaupt darauf hin!

    Da kann sich die gegnerische Partei im Grunde verhalten wie sie will, alle Regeln brechen und als Kläger schaut man blöd in die Wäsche, weil man mit einem Vergleich keine Rechte hat!

    Da kann die Mutter dem Vater unter fadenscheinigen Behauptungen den Umgang trotz geteiltem Sorgerecht verweigern, es kann nichtmal ein Bußgeld verhängt werden, weil sich nicht an das Umgangsrecht gehalten wird.

    Jetzt darf ich wieder einen Anwalt und Gerichtskosten bezahlen….zum kotzen!
    Wenn man dann noch liest, dass die Richter aus Überlastung/Faulheit bewust sowas machen verliert man komplett das Vertrauen in das Rechtssystem.

    Hier läuft mächtig was schief…

    Antworten
  8. Astrid Barin

    Was kann man tun, wenn man einem Vergleich zugestimmt hat und dies sofort danach bereut, weil einam dann erst klar wird, dass durch den geschlossenen Vergleich das eigentlich angestrebte Ergebnis in keiner Weise zu erreichen ist.

    Im konkreten Fall geht es um eine Klage gegen eine Baugenehmigung die unseren Nachbarn erteilt wurde. Es wurde eine ca. 70 qm große Voliere mit Schutzhaus zur Haltung von 5 Papageien.

    Im Vergleich wurde nun vereinbart, dass die Tier nur zu bestimmten Zeit im Außenbereich der Voliere gehalten werden dürfen. Wobei, wie uns erst später klar wurde, nicht festgehalten wurde, dass zu den Zeiten, wenn die Tiere im Innenbereich gehalten werden, die Türen und Fenster des Schutzhauses geschlossen sein müssen, damit ein Schutz vor der Lärmbelästigung überhaupt besteht.
    Der Vergleich wurde in mündlicher Verhandlung geschlossen. Eine Widerufsfrist wurde nicht vereinbart. Haben wir eine Möglichkeit den Vergleich jetzt noch anzufechten. Ab wann ist ein solcher Vergleich wirksam, gibt es eine Frist in der man den Vergleich anfechten muss?

    Antworten
  9. Guido Müller

    Diese Seite hätte mir vor der Verhandlung sehr geholfen!
    „Ein Vergleich gem. § 278 Abs. 6 Satz 1 Var. 2 ZPO setzt zwingend voraus, dass der Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz angenommen wird; eine Erklärung zu Protokoll des Gerichts genügt nicht.“
    BGH Urteil vom 14.07.2015 – VI ZR 326/14
    Mit der Gegenseite wurde vor Gericht ein Vergleich vereinbart. Dies wurde durch das Protokoll zur Verhandlung entsprechend festgehalten.
    Nun muss ich fürchten, dass dieser Vorschlag von der Gegenseite weiterhin verzögert und nicht umgesetzt wird. da es keinen Beschluss sondern nur ein Protokoll zum Verfahren gibt. Es sind fast 3 Monate vergangen.

    Antworten
  10. Alexander Röther

    Guten Tag, aus meiner mittlerweile 30-jährigen Erfahrung als Unternehmer mit diversen Gerichtsverhandlungen im Bereich Arbeitnehmer, Lieferanten und Kunden stelle ich seit einigen Jahren folgendes fest::

    Es gibt zwischenzeitlich sehr viele Richterrinnen, aus meiner Sicht zunehmend mehr als Richter.

    Dies erst mal ganz wertungsfrei. Dann wird auf Zeit gespielt und die Hauptverhandlung lässt bis 12-18 Monate auf sich warten.

    In der gescheiterten Güteverhandlung ist die Richterin noch neutral beziehungsweise stellt sich auf die Seite des Beklagten (in diesem Fall den Arbeitgeber der wegen Diebstahl eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat)

    Im 12 Monate später stattfindenden Kammertermin hat die gute Dame zugegebenermaßen ohne die Akte gelesen zu haben!!! auf einmal einen Sinneswandel, weil sie mit unseren Opportunitätskosten spekuliert und kommt dann mit einem schäbigen Vergleich um die Ecke, Der ist nicht erforderlich um acht die Akten zu studieren, Zeugen zu laden und eine Verhandlung zu führen.

    Diese Praxis hat sich in den letzten 5 Jahren sehr stark durchgesetzt. Es ist uns in mehreren Prozessen nicht gelungen ein Urteil zu erwirken. Gründe: siehe oben.

    Ohne gegen irgendeine Gender Richtlinie zu verstoßen muss ich zusätzlich auch anmerken, dass viele Richterrinnen sich häufig mit technischen Sachverhalten nicht beschäftigen wollen, vorliegende Gutachten inhaltlich falsch interpretieren etc.

    Es ist ein Trauerspiel

    Antworten
  11. Sunny

    Ich wünschte, mein Anwalt wäre derzeit ebenso cool drauf mit dieser Einstellung. Er rät mir zu einem vergleichsvorschlag den ich so sicherlich nicht gebrauchen kann und es geht um Sozialrecht. Muss dem guten Mann heute auf die Füße treten denn so geht das absolut nicht! Machen Sie weiter so, davon braucht es mehr Anwälte wie Sie.

    Antworten
  12. Dieter Bräuning Heilbronn

    Wir sind 75 Wohneigentümer, ein Eigentümer hat einen Wasserschaden verursacht 16000 Euro und hat keine Versicherung, nach 3 Jahren urteilt ein Richter Vergleich 2100 Euro annehmen oder nicht, der Rest wurde auf die Eigentümer verteilt, was soll das, wo leben wir ?

    Antworten
  13. Jürgen

    danke danke, Sie sprechen mir aus der Seele, ich Frage mich sowieso warum ich mir einen Anwalt leiste der in der Verhandlung( Zivilprozess) sowieso keinen einzigen Satz aus dem Munde fährt „Stillschweigen“ ist bei sehr sehr vielen Anwälten die Kunst des Handelns. Es gilt nach wie vor der alte Satz: Entwertender machts Du den Mund auf, oder den Geldbeutel.

    Wo sind die Zeiten geblieben wo ein Anwalt sein Honorar nur bekommen hat, wo er auch einen Sieg eingefahren hat.

    Antworten
  14. Danke

    Muss euch beiden auch zustimmen, wobei ich ein Richter hatte der wirklich mein Interesse im Auge hatte
    und mir auch beim Vergleich versicherte, dass alles so laufen wird, wie ich es mir wünsche.
    Nun sellt sich die Gegenseite quer den Vergleich einzuhalten.Und der Richter hat den Vergleichstext leider
    ein wenig schwammig geschrieben, wobei aber bei dem Vergleich genau dieser Part den man als schwammig auslegen könnte, bis ins Details besprochen wurde und mir der Richter bestätigt hat, dass es so läuft wie ich es mir wünsche.
    Was nun? Was meint Ihr?

    Antworten
  15. L.M. Mohanraj

    Ich wurde vor Gericht zum Vergleich gedrängt und war emotional nicht in der Verfassung, eine klare Entscheidung zu treffen.
    Die andere Partei hat immer wieder den Gerichtstermin verschoben und für unnötige Mehrkosten gesorgt, die ich jetzt 2 Jahre später mittragen soll. Tausende an Euros soll ich zahlen für ein Verfahren, dass eigentlich nicht nötig gewesen wäre, hätte die andere Partei ihre Unterhaltspflicht nicht immer wieder verletzt!

    Ich finde, Richter und Rechtsanwälte sollten sich zusammen schließen und nötige Gesetzesänderungen voran bringen.
    Vielleicht auch neben Pfändung für mehrfaches Aussetzen von Unterhaltszahlungen eine Gefängnisstrafe verhängen.

    Vielleicht bringt das mehr…

    Antworten
  16. Frank Hennig

    Elmshorn, den 24. April 2023

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt John Miehler,

    ich bin ebenfalls Ihrer Auffassung wie Sie bezüglich Gerichtsvergleiche. Ich klage seit Jahrzehnten um meine Rechte und musste feststellen, dass diese nur Makulatur sind. Aber es gibt noch Schlimmeres. Um Klagen abzuschmettern machen
    Richter aus einem eigentlich 5000 Streitwert nur einen sehr minderen Streitwert, sodass man nicht mal gegen einen Streit-wertbeschluss vorgehen kann oder Sie machen aus einem Vergleich eine Abmachung. Dies tun sie natürlich nur bei Personen, die sich ohne Anwalt selbst vor den Amtsgerichten vertreten, wo keine Anwaltspflicht besteht. Und was noch
    schlimmer ist, sie manipulieren Anwälte und OnlineRechtshilfen so, dass man erst garkeine Anwaltshilfe bekommt.
    Sie glauben dies nicht- ich habe es erlebt.

    Mit freunelichen Grüßen

    Frank Hennig

    Antworten
  17. Alexander L

    Ich befinde mich in einem Zivilprozess seit bereits 2 Jahren. Es gab bereits eine Güteverhandlung im April 22 , die Beklagte zeigte kein Interesse an einer Einigung. Danach gab es noch einige Schriftwechsel, es hat sich jedoch an der Klage , so wie am Sachverhalt nichts geändert. Nun habe ich heute, 13 Monate nach der letzten Güteverhandlung einen neuen Termin zur Güterverhandlung im September 23 erhalten. Ich habe bereits im November darum gebeten Sachverständigengutachten einzufordern, darauf wurde nicht eingegangen. Wozu eine solche Wiederholung? Habe ich kein Recht auf eine Entscheidung?

    Antworten
  18. Schreiner

    Ich erlebe das im Augenblick als Kläger. Da ich aber bereit bin keinen Vergleich einzugehen, die Zeit dazu habe und das Geld nicht sofort brauche, vertraue ich halt auf „die Mühlen Gottes“. Meine eigenen Recherchen zeigen mir dazu den Weg – auch wenn ich nur einen Bruchteil an Fachwissen habe. Dank Google findet man viel, wenn man Fragen stellt.

    Antworten
  19. Gruber

    Ich habe auch sehr schlechte Erfahrung mit dem LG München. Die Richterin hat mich in Sachen Haftungsschaden eines Rechtsanwaltes , der mich sehr schlevht im Abgasskandal, beraten hat. Die Richterin hat ein yvegleich gemacht 83% soll ich die Kosten tragen , der Anwalt, gegen den ich geklagt habe, bekommt nur 17% . Ich bekomme 1000,00 € als Vergleich, die Kosten von mir, belaufen sich auf 2.500,00 €. Das heisst, wie der Oeter Kahr, erzählte.
    Als Klägerin sitze ich, mit 1.500,00€ Kosten. Wozu die Klage gewesen?
    in diesem Lande Deutschland , hast du keine Rechte mehr. Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind zweierlei Sache.Die Anwälte versprechen dir alles, wenn es soweit ist, dann sieht man wie die Anwälte arbeite.

    Antworten
  20. Tugba

    Ich habe gestern ein Vergleich angenommen und wollte es heute ablehnen darauf sagte mein Rechtsanwalt er hätte schon beim Sozialgericht zugesagt …kann ich es widersprechen …gibt es da eine Frist

    Antworten
  21. Lucia

    Ich stehe gerade davor einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen. Er ist für mich schlecht und bezieht so viele Dinge nicht ein. Ich bin Schwerbehindert und arbeitsunfähig durch einen Unfall an dem ich nicht schuld war.
    Ich möchte den Vergleich ablehnen. Wie geht es dann weiter?

    Antworten
  22. Krüger

    Dies fördert nicht gerade das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
    Ohnehin vertreten Anwälte Ihre Mandanten nicht wirklich engagiert
    weil sie Ihr Honorar schon im Vorfeld erhalten und im Anschluss die
    nötige Motivation fehlt. Dies zeigt sich meist in Form von Untätigkeit!
    Was bringt mir ein Anwalt, wenn ich ständig selbst im Netz nach Urteilen
    suchen muss damit ich nicht benachteiligt werde ?
    Es ist an der Zeit das dieser Berufsstand durch die digitalen Medien
    ersetzt wird.

    Antworten
  23. Hildebrandt-Probst

    Sehr geehrter Herr RA Miehler, danke für Ihre klaren Worte! Leider muss ich auch gerade wieder feststellen, dass sich in einer Erbsache das Gericht in München gar nicht die Mühe macht, überhaupt sich mit dem Fall zu beschäftigen, sondern drängt nur ständig zum Vergleich, auch mit völlig falscher Rechtsauffassung. Ich bin entsetzt, welch mangelnde Grundkenntnisse eine Richterin hat und letztendlich über das Aktenwerk stöhnt, welches ‚Arbeit‘ für sie bedeuten würde. Letztlich rufe ich ein Gericht an (und zahle ja auch kräftig Gerichtskosten) , um ein URTEIL zu bekommen und keinen windigen Vergleich.
    Viele Grüße

    Antworten
  24. Merkel

    Hatte meinen Anhänger in die Werkstatt zum TÜV gebracht. Die Werkstatt hat mich nicht informiert, dass er beim TÜV durchgefallen ist und hat mehr Reparaturen gemacht, als von der DEKRA vorgeschrieben waren. Rechnung über 1.800 Euro. Wir haben auf Herausgabe des Anhängers geklagt und vor Gericht gab es einen Vergleich, dass ich 25 % zahle, da der Kläger nicht persönlich erschienen ist, sondern nur einen Anwalt geschickt hat. Das war im Juli 2023. Bis heute hat sich die Gegenseite nicht gemeldet, obwohl der Vergleich rechtsgültig war. Mit meinem Anwalt bin ich nicht zufrieden, was soll ich tun. Ein wechseln kostet bestimmt viel Geld, obwohl ich schon einiges bezahlt habe.

    Antworten
  25. Nora Regelin

    Super Anwalt, hat sich obwohl er schon Feierabend hatte, Zeit für mich genommen und mich beraten und das erstmal kostenlos. Er hat mir in kürzester Zeit wichtige Infos gegeben . Und er ist sehr freundlich. Vielen lieben Dank

    Antworten
  26. Norbert

    wann ist der Staat haftbar zu machen wenn der Richter einen völlig inadäquaten Vergleich aufdrängt? Ein Vergleich ist kein Urteil in einer Rechtssache!

    Antworten
  27. Hans-Jochen Schröder

    Ein Vergleich hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und wirkt in summe nur noch mehr dem allgemeinen Rechts(un)verständnis entgegen.
    Wenn anwaltlichen Zwang (vor Gericht) gepaart mit richterlichen Eigeninteresse die Mandantschaft überzeugt(nötigt) einem Vergleich in einer jahrmarktähnlichen Art und Weise zuzustimmen, macht sich das Recht zum Erfüllungsgehilfen des Unrechts.
    Bei einer noch so abstrusen Anklage ist bei einem Vergleich noch immer mehr zu erwarten als nichts.
    Vor diesem Hintergrund ist eine Argumentation überlastet Gerichte absurd bzw schafft sich das Problem selbst.
    Nur eine fundierte sofortige Rechtssprechung kann dieses Problem lösen.

    Antworten
  28. Mike

    Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich die Kommentare nachvollziehen. Ein Vergleich ist ein schneller und fürs Gericht und Anwalt lukrativer Abschluss. Das Gericht braucht kein aufwändiges anfechtbares Urteil schreiben. Das hilft definitiv, wenn man vor lauter Arbeit nicht mehr weiß, wie man alles schaffen soll. Der Anwalt bekommt noch eine Vergleichsprämie. Juristisch ist es eine Bankrotterklärung, da man wegen der vielen Fallstricke in unserem Rechtssystem dazu getrieben wird. Da habe ich als Laie ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit. Dazu kommen ggf. noch wirtschaftliche Zwänge hinzu, wodurch man zu so einem faulen Kompromiss gezwungen wird. Die wenigsten haben die Mittel und/oder Nerven ein Gerichtsverfahren bis zum Sanktnimmerleinstag mit Absicht zu verzögern.

    Antworten
  29. Diana

    Seit einem Jahr habe keine Kaminofen mehr mit einem Heizlüfter habe ich das Wohnzimmer beheizt wo ich auch schlafe . Am 31.1. war die Güteverhandung mit dem Ergebnis. Meine Vermieter bauen einen Ofen ein . Im Februar bekomme ich 100€ wenn er nicht eingebaut wurde, was auch nicht der Fall war. Und der März , der auch verging und ich friere immer noch . Über dieses Jahr hinaus, ist die Wohnung verschimmelt. Möbel , Kleidung Einbau Küche Schränke . Am 17.4.2024 Verhandlung deswegen , meine Vermieter manchen den Schimmel weg . Mit zwei Eimer und Gummihandschuhen hat meine Vermieterin im Bad etwas aufgetragen, im Schlafzimmer nicht weggenommen . Gardine und Decke lagen auf der Fensterbank . Abstellraum auch Blume stand noch auf der Fensterbank, hat sie eine Art Domestos drauf gerieben . In der Einbauküche wollte sie das selbe , alles was darin steht Teller usw muss raus und Abgewaschen werden . Nur meine die Geschirrspüler geht nicht , sie hat versucht sie zu starten . Funktioniert nicht , also nichts , das war’s. Der Vorraum ist auch an der Decke verschimmelt und ihm Wohnzimmer passiert nichts

    Antworten
  30. Sauer

    Grundsätzlich bekommen Anwälte deutlich mehr Honorar bei einem Vergleich als wenn das Verfahren bei Gericht bleibt.

    Schon deshalb geht es fast immer in den Vergleich. Die Nachwirkungen von Corona haben die Zahl der Verfahren bis heute

    in neue Rekorde gebracht, deshalb gibt es Vergleichsdruck vom Gericht auf die Anwälte. Aus eigener Erfahrung rate ich vom

    Vergleich ab, es findet keine Moderation vom Gericht statt und alles hängt von den Anwälten ab.

    Antworten
  31. emanue

    Blum hat ALLES gesagt

    Antworten
  32. Markus K.

    Lieber Herr RA Mieler,

    Sie sprechen mir aus der Seele. Als Handwerker habe ich immer mal wieder Verfahren, bei denen die Gegenpartei bloß mit der der Rechtsschutzversicherung winkt und mit der Forderung nach unsinnigen Gutachten droht. Als Unternehmer kann ich mich davor nicht schützen. Im letzten Fall war die Sache sogar grotesk, weil es um 2,5 Stunden IT-Service ging, und um Nacharbeiten mit einem Zeitaufwand von einer Viertelstunde. Der Kunde reagierte nicht auf mein mehrfaches Nachbesserungsangebot. Damit ist das Recht 150% auf meiner Seite. Raus gegangen bin ich mit… na raten Sie mal! In einem anderen Fall hat der Kunde meinen Arbeitsaufwand bestritten, dabei hätte ich alleine durch Richtzeiten für die unstrittig und einwandfrei erledigten Arbeiten nachweisen können, dass der Kunde dummdreist lügt. Es endete wieder einmal bei 50%. Ich fände es schon einen Fortschritt, wenn man den Beklagten kalkulatorisch die Prozesskosten anhängen würde, denn i.a.R. sind es die Beklagten, die durch Starrköpfigkeit Gerichtsprozesse auslösen. Wie gesagt: Handwerker (die Weißgott mit Pfusch auch genug Ärger verursachen!!!) können da ein Lied von singen. Und immer wieder bleibt der fade Nachgeschmack: Die Richter spielen das Spiel aus Bequemlichkeit mit, und die Anwälte werden für die fehlende Durchsetzungsfähigkeit auch noch mit einer Vergleichsgebühr belohnt. Es freut mich, daß Sie da aus anderem Holz geschnitzt sind!

    Antworten
  33. Joachim Seibel

    Der Richter behauptet, dass Forderungen, die ich nicht kannte und die entsprechenden Rechnunngen
    erst im Oktober 2023 von der Gegenseite dem Gericht vorgelegt wurden, verjährt sind. Ich hätte sollen
    sofort für diesde Provisionen die Klage einreichen., Das ist aber nicht richtig und ich habe deswegen einem schlimmen
    Vergleich zugestimmt weil ich dem Richter geglaubt habe.

    Antworten
  34. Jan

    Also ich habe mich von meinem Anwalt, der sehr lange Erfahrungen im Arbeitsrecht hat nicht gut vertreten gefühlt.

    Er hat meiner Meinung nach nicht das beste Ergebnis für mich herausgeholt, nachdem mein AG mich aus diskrimierenden Erwägungen (Behinderung) gekündingt hat. Das war insofern auch unstrittig, da der AG rasch bereit war mir eine Entschädigung zahlen zu wollen.

    Die Abfindung als auch die Entschädigung war meiner Meinung nach der Höhe nach nicht angemessen/ausreichend.

    Mein Anwalt hat sich aber auch nicht die Mühe gemacht die Angemessenheit der Höhe fundiert juristisch zu recherchieren und mich auf dessen Basis gut zu beraten.

    Er verfuhr getreu dem Motto „Sagen Sie mal eine Zahl, was Sie haben wollen“ – (Als wenn ich das gut beurteilen könnte.)

    Er schlug zwischen Tür und Angel 5000€ vor, was mich empörte. Also habe ich als juristischer Laie eine grobe Berechnung durchgeführt, die mehr als 20.000€ entsprach. Er ging dann mit dieser Summe ins Rennen. Nachdem die Beklagte sich zunächst weigerte, stimmte sie der Zahl zu.

    Anstatt vor Vergleichsabschluss sich bei mir rückzuversichern, ob ich dem wirklich abschließend zustimmen möchte und auch die Beklagte schriftlich meinen Anwalt darum bat dies kurzfristig mit mir als Mandanten abzustimmen, blieb eine Benachrichtigung zunächst aus.

    Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt mit den Worten, dass die Höhe ja mit mir abgestimmt gewesen sei. (Anmerkung: Das waren Zahlen, die ich grob überschlagen genannt habe, die ich als juristischer Laie nach grober Berechnung ins Feld geführt hatte, um überhaupt in die Verhandlung starten zu können.)

    Er jedoch gab mir keine Hilfestellung in Bezug auf die Angemessenheit der Höhe auf juristischer und quellenbelegter Grundlage. Er sagte, dass er einen Fall wie meinen noch nie hatte und mir da keine konkrete Zahlen nennen könnte. Darüber hinaus glänzte er mit Wissenslücken in Bezug auf das AGG. So habe ich bestimmte (Falsch)Aussagen mit entsprechender Quelle widerlegen können, von denen er glaubte dass diese richtig seien, was sich jedoch als falsch herausstelle und er die Kröte dann auch geschluckt hat.

    Nachdem er ohne abschließende Rücksprache mit mir dann den Vergleich eingetütet hatte und mich erst Tage später darüber informierte war ich natürlich sauer und dachte, dass der Drops ja nun gelutscht sei und beugte mich dem. (Der Vergleich war ja nicht schlecht, aber hätte begründeterweise deutlich besser ausfallen können.)

    Ich fragte dann, ob eine Rücknahme davon noch möglich sei, was er bejahte und mich aber zeitgleich ermahnte, dass er das für keinen guten Verhandlungsstil halte, mir davon abriet und wissen wollte, ob ich das denn nun auch wirklich wolle.

    Ich teilte ihm mit, warum ich nach weiterer Recherche den Vergleich der Höhe nach aber für nicht angemessen halte und bat um Nachverhandlung oder Prozessfortführung, wenn die Beklagte sich auf eine Nachverhandlung nicht einlasse.

    Dann kam, wie so oft schon, nichts von ihm zurück und man musste ihm hinterherlaufen. Dann hieß es auf mein Verlangen nach einer Rückmeldung, dass er etwas für mich diktiert habe, weswegen ich dann abwarten möge.

    Wenige Tage später bekam ich einen Anruf, dass der Vergleich nun seitens des Arbeitsgerichts als Beschluss ergangen ist. Ich war fassungslos.

    Habe mich von ihm im Stich gelassen gefühlt und außer Formalitäten, die er übernahm, musste ich mühsam Literaturrecherche betreiben, was echt ein Unding ist. Wenn ich nicht da hinterher gewesen wäre, hätt ich wohlmöglich nur die von ihm anfänglich vorgeschlagene Summe von 5000Euro bekommen.

    Insgesamt war die Kommunikation und die enge Abstimmung/Rücksprache mit ihm eine Katastrophe.

    Meine persönlichen Lebensumstände blieben bei der „Beratung“ auch nahezu unberücksichtigt.

    Bin maßlos enttäuscht, nachdem er nach Hören und Sagen als Top-Anwalt in dieser Region gehandelt wurde. Ich kann das zumindest nicht bestätigen.

    Mein (Sonder)Küdigungsschutz wurde am Ende des Tages vergleichsweise günstig verramscht und die Höhe der Entschädigung entsprach eher dem Minimum was zu erwarten gewesen wäre, wenn das Gericht die Höhe festgesetzt hätte.

    Mein persönlicher Eindruck, der mir verbleibt, ist, dass mein Anwalt keine großen Ambitionen hegte, sich aus seiner Sicht nicht unnötig viele Mühen abverlangen und den Prozess schnell beendet wissen wollte.

    Fazit:
    Nie wieder diesen Rechtsanwalt.

    Antworten
  35. Andres Herbert

    Ich schließe mich den beiden Kommentaren an.Wir befinden uns in einem Gerichtsverfahren das mittlerweile schon über 4 Jahre dauert,mittlerweile haben wir schon den 9 Richter/in. Jetzt versucht die Richterin mit einem Vergleich (der für uns als Kläger nicht annehmbar ist) dieses Gerichtsverfahren zu beenden.Letztendlich hat der Beklagte in diesem komplexen Fall nur Vorteile und die Lösung( Vergleich) bedeutet für uns , das sich nichts für uns im positiven Sinn geändert hat.Unser Anwalt rät uns diesen Vergleich zu akzeptieren und anzunehmen.Für uns ist dieser Vergleich nicht akzeptabel.Für uns stellt sich hier die Frage? Was tun wir weiter?Ist das die deutsche Rechtsprechung?

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die Kanzlei

Die  Kanzlei Miehler - in München zentral am Karlsplatz / Stachus gelegen - berät und vertritt Privatpersonen in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht.

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung ist Rechts­anwalt Miehler bekannt für seine differenzierte Betrachtungs­weise. Unaufgeregt aber mit Einfühlungs­vermögen nimmt er sich der Anliegen seiner Mandanten an. Begonnen hat er seine Laufbahn als juristischer Berater der Sendung „Streit um Drei“ im ZDF.

Kontakt

Rufen Sie einfach zu meinen Bürozeiten an !

089-55213795

Oder senden Sie eine Nachricht