Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen, damit Sie Ihre Rechte behalten. Der Umgang mit dem Corona-Virus wirft viele neue Fragen für Arbeitnehmer auf.
Muss ich Urlaub nehmen, wenn mein Kind wegen Schliessung der Kita/ Schule nicht betreut wird ?
In diesem Zeitraum erhalten Sie Ihre normale Vergütung. Diese gilt bei einer persönlichen Verhinderung des Arbeitnehmers nur unter sehr engen Voraussetzungen (§ 616 BGB). Dies kann aber durch Ihren Arbeits- oder Tarivvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Bei einer längeren Schließung gibt es keinen Anspruch mehr auf eine bezahlte Freistellung. Sie können dann alternativ bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Bei einer längeren Schliessung sollten Sie das Gepräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Was, wenn mein Kind erkrankt ist ?
Muss ich wegen Corona Überstunden leisten ?
Oft ist die Pflicht zur Leistung von Überstunden im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarivvertrag geregelt. Dann gelten die vereinbarten Regelungen.
Ohne eine ausdrückliche Regelung kann sich die Verpflichtung dann ergeben, wenn durch die Überstunden ein sonst dem Arbeitgeber drohender Schaden, der auf andere Weise nicht abgewendet werden kann, vermieden wird. Dies kann im Einzelfall durchaus im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus eintreten. Ohne spezielle Regelung kann der Arbeitnehmer zumindest die Grundvergütung für die Überstunden verlangt werden.
Der Anspruch auf Zahlung der Überstundenvergütung setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Heben Sie daher eine entsprechende Weisung des Arbeitsgebers in jedem Fall auf.
Muss ich arbeiten, wenn Kollegen husten ?
Aber: Allein das Husten eines Kollegen begründet noch keinen objektiv ausreichend begründeten Verdacht einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Bekomme ich Entgeltfortzahlung wenn ich selbst an Corona erkrankt bin ?
Nach dem Ablauf von sechs Wochen erhalten Sie als gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld.
Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass bei mir der Verdacht einer Infektion mit Corona besteht, oder dass ich erkrankt bin ?
Sie selbst sind nicht verpflichtet über die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit hinaus Angaben gegenüber dem Arbeitgeber zu machen. Auch kann der Arbeitgeber nicht verlagen, dass Sie sich untersuchen lassen.
Trotzdem steht es Ihnen natürlich frei, dem Arbeitgeber eine mögliche Infektion mitzuteilen und ihn zu warnen.
Bekomme ich Geld, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Corona-Virus vorübergehend seine Tätigkeit einstellt ?
Der Arbeitgeber kann Sie nicht in „Zwangsurlaub“ schicken oder den Abbau von Überstunden anordnen.
Bitte lesen Sie auch die nächste Frage !
Wer zahlt, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet ?
Der Arbeitgeber kann in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Monaten Kurzarbeitergeld beantragen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt wie das Arbeitslosengeld 67 bzw. 60 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem „normalen“ Nettogehalt und dem durch tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.
Externer Link zur Höhe des Kurzarbeitergelds
Muss ich eine Dienstreise antreten, die mich in ein Gebiet bringt, in dem bekannterwiese viele Corona Erkrankungen vorliegen ?
Für medizinisches Personal oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Katastrophenschutzorganisationen, die gerade zur Bekämpfung von Seuchen in den betroffenen Gebieten eingesetzt werden, gelten abweichende Regeln.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich von zu Hause aus arbeite ?
Grundsätzlich wird es sinnvoll sein, das Gespräch des Arbeitgebers in diesen Fragen zu suchen.
Sehr schön zusammengefasst.
Danke sehr.
Danke für das Lob 🙂