Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten?

Ob Abfindung oder Erhalt des Arbeitsplatzes, ich helfe Ihnen zum optimalen Ergebnis

Die fristlose Kündigung wirft viele Probleme auf

  • Sie verlieren den Arbeitsplatz.
  • Sie haben kein Einkommen mehr.
  • Sperrfristen beim Arbeitslosengeld drohen.
  • Sie bekommen möglicherweise ein schlechtes Arbeitszeugnis.
  • Sie fühlen sich ungerecht behandelt.
  • Wie sollen Sie die Kündigung Ihrer Familie erklären?

Das kann Ihnen helfen, eine fristlose Kündigung abzuwehren:

  • Ihr Arbeitgeber ging bei der Kündigung von falschen Tatsachen aus.
  • Der Arbeitgeber hätte Sie wegen des Verhaltens zunächst abmahnen müssen, hat aber gleich gekündigt
  • Ihr Arbeitgeber hat zu lange gewartet, bis er die fristlose Kündigung ausgesprochen hat.
  • Der Betriebsrat wurde nicht angehört

Es gibt zahlreiche andere Gründe, die zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung führen.

Ich berate Sie gerne persönlich und helfe Ihnen, die Chancen einer Kündigungsschutzklage abzuschätzen.

Drei Schritte um Ihre Rechte zu wahren

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie einfach kurz­fristig einen Be­sprechungs­termin. Rufen Sie ein­fach unter 089-55213795 an oder sen­den Sie mir eine Nach­richt.

persönliche Beratung

Anhand Ihrer Kündung, des Arbeits­ver­trages und Ihrer Schildung des Sach­ver­halts be­sprechen wir in einer per­sön­lichen Be­ratung die beste Vorgehensweise.

Vor Gericht klären

Ich kümmere mich um alles Weitere, erstelle die Kündigungs­­schutz­klage und ver­trete Sie vor Gericht.

Sie müssen inner­halb von drei Wochen Kündigungs­­schutz­­klage erheben, sonst haben Sie Ihre Rechte verwirkt !

Die Kanzlei

Die  Kanzlei Miehler - in München zentral am Karlsplatz / Stachus gelegen - berät und vertritt Privatpersonen in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht.

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung ist Rechts­anwalt Miehler bekannt für seine differenzierte Betrachtungs­weise. Unaufgeregt aber mit Einfühlungs­vermögen nimmt er sich der Anliegen seiner Mandanten an. Begonnen hat er seine Laufbahn als juristischer Berater der Sendung „Streit um Drei“ im ZDF.

Kontakt

Rufen Sie einfach zu meinen Bürozeiten an !

089-55213795

Oder senden Sie eine Nachricht

Kostenrisiko in der Kündigungs­schutz­klage

Anders als in einem Zivil­prozess hat bei einem arbeits­­gericht­lichen Prozess jede Partei in der ersten Instanz egal, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert, die eigenen Kos­ten zu tragen. Auch wenn Sie einmal des Prozess ver­lieren sollten, müssen Sie daher keine Angst vor den Anwalts­­kosten des Gegners haben.

Rechtschutzversicherung

In der Regel erteilt die Recht­schutz­ver­sicherung bei einer Kündigungs­schutz­klage die Deckungs­zusage. Ich helfe gerne beim Schrift­ver­kehr mit Ihrer Recht­schutz­versicherung.

Prozesskostenhilfe

Sie können bei geringerem Ein­kommen auch Prozess­kosten­hilfe be­an­tragen. Gerne helfe ich beim Aus­füllen der Formulare.
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